Anmeldung

„Vielleicht bin ich noch nicht da, wo ich sein will. 
Doch zum Glück bin ich auch nicht mehr da, wo ich einmal war.“

Anmeldung, Diagnostik und Therapie

Bitte übermitteln Sie uns: 

  • Vor- und Zuname des Klienten mit Geburtsdatum 
  • Vor- und Zuname der sorgeberechtigten Personen
  • vollständige Adresse 
  • Telefonnummer (Festnetz/Mobil) und E-Mail-Adresse
  • Name und Adresse der aktuellen Krankenversicherung 
  • den Vorstellungsanlass

1. Online-Anmeldeformular:

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Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

2. Erstgespräch

Für das Erstgespräch benötigen wir: 

  • eine gültige Krankversicherungskarte  
  • Vorbefunde, falls bereits zuvor therapeutische Maßnahmen ergriffen wurden (ambulant/ stationär)
  • Formular zur Erklärung der Sorgerechtsregelung und Zustimmung zur Therapie 
    (bitte Formular downloaden, ausdrucken und ausgefüllt und unterschrieben mitbringen)

 

3. Diagnostik

In den folgenden Sitzungen wird mittels ausgewählter Verfahren herausgefunden, ob eine psychische Diagnose und ein Therapiebedarf bestehen. 

4. Antragstellung und Therapiebeginn

Sollte Therapiebedarf bestehen und eine Basis für den Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Beziehung erkennbar sein, wird bei der jeweiligen Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. 

Nach Eingang der Genehmigung kann mit den Therapiesitzungen begonnen werden. Der Zeitraum, über den sich eine individuell ausgerichtete Therapie erstreckt, ist zu Beginn selten absehbar. Daher durchläuft man im Verlauf mehrere Genehmigungsstufen, um (falls noch nötig) zusätzliche Therapiesitzungen von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. 

Kostenübernahme

Wir sind eine vertragsärztlich niedergelassene psychotherapeutische Praxis der kassenärztlichen Vereinigung Bayerns für Kinder und Jugendliche (bis zum 21.Lebensjahr) mit einem vollen Kassensitz. 

Mit uns können sämtliche gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechnen. 

Der Zugang für Selbstzahler ist ebenso möglich, wie die Behandlung nach dem Heilpraktikergesetz. 

Selbstzahler- und Heilpraktikerleistungen können auch für Erwachsene erbracht werden. 

  • GKV (gesetzliche Krankenversicherungen) übernehmen in der Regel die Kosten einer richtlinienkonformen Behandlung
     
  • PKV (private Krankenversicherungen) können eine psychotherapeutische Behandlung erstatten. Sie sollten sich vorab bei Ihrer PKV erkundigen, ob und in welchem Umfang dies möglich ist 
     
  • Selbstzahler: sollten Sie die Kosten für die Behandlung selbst tragen wollen oder müssen, werden diese entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.

Bereit für eine positive Veränderung?

Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin zu vereinbaren und den ersten Schritt zu einer besseren psychischen Gesundheit zu machen.

Unser erfahrenes Team steht Ihnen einfühlsam zur Seite und begleitet Sie auf Ihrem Weg zu mehr Lebensqualität und Wohlbefinden.

Psychotherapeutische Praxis 
Caroline Kettner

Verhaltenstherapeutin für Kinder und Jugendliche | Diplom-Pädagogin (Univ.) | Heilpraktikerin (Psychotherapie)

Kaiserweg 5 | 91578 Leutershausen-Hetzweiler

Fon 0 98 68 - 93 49 15 | Fax 0 98 68 - 93 49 16

info@psychotherapie-kettner.de

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